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Warum Unternehmen beim Thema US-(Re-)Exportkontrolle Hilfestellung brauchen und wie wir helfen.
Die aktuellen politischen Entwicklungen in der Welt haben dem Thema Exportkontrolle Aufmerksamkeit verschafft, wie man es sich noch vor zwei Jahren niemals hätte vorstellen können. Die EU-Sanktionen, engstens abgestimmt mit den USA, sind komplex und zwingen exportierende Unternehmen wie auch Zulieferer sich mit den komplexen Regelungen auseinanderzusetzen.
Zusätzlich zu den bestehenden EU-Exportkontrollregelungen, schränkt auch das US-(Re-) Exportkontrollrecht Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen zu sanktionierten Ländern ein. Kontrolliert werden seitens der USA, neben dem Handel mit U.S.-Produkten, auch gelistete Entitäten und kritische Endverwendungen. Hierbei stehen nicht mehr nur Länder wie der Iran oder Syrien im Fokus, sondern auch Russland und der für Deutschland sehr wichtige Absatzmarkt China.
Schwierigkeiten bereitet vielen Unternehmen die Definition des US-Produkts insbesondere mit Blick auf die Anwendung der De-Minimis und der Foreign Direct Product Rules, durch die auch außerhalb der USA hergestellte Produkte zu U.S.-Produkten werden können und in Folge mit Genehmigungspflichten oder Exportverboten seitens der Amerikaner belegt sind.
Mit Blick auf die Geschäftspartner stellt die große Vielzahl an US-amerikanischen Sanktionslisten deutsche Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Welche Listen müssen deutsche Unternehmen überhaupt prüfen und wann muss ein deutsches Unternehmen ohne Berührungspunkte zum US-Recht (Ware oder gesellschaftsrechtliche Verbundenheit) einem Treffer auf einer der US-Sanktionslisten Beachtung schenken? Was sind die Rechtsfolgen, welche Konsequenz hätte die Nichtbeachtung? Unklar ist auch der Strafmaßnahmenkatalog der US-Behörden bei Zuwiderhandlungen. Was erwartet ein deutsches Unternehmen bei unwissentlich, fahrlässig, nicht vorsätzlich begangenen Verstößen? Welche Möglichkeiten haben die US-Behörden, Sanktionen gegenüber ausländischen Unternehmen durchzusetzen?
Vielen Unternehmen ist die Bedeutung bestimmter Begrifflichkeiten des US-Exportkontrollrechts nicht hinreichend bekannt, ebenso wenig wie die Aufgabenteilung der für das Thema zuständigen US-Behörden. Beides ist unerlässlich für die richtige Beurteilung der Reichweite der US-Sanktionen.
Vor dem Hintergrund dieser Fragen hat die IHK Region Stuttgart erstmalig 2018 einen Leitfaden in Auftrag gegeben, welches das komplexe Thema US-(Re-)Exportkontrolle systematisiert und die wichtigsten Prüfschritte darstellt. Ausgehend von einem Modellunternehmen werden die Standardfragen des US-(Re-) Exportkontrollrechts in konkreten Prüfschritten formuliert.
Der Leitfaden wird laufend aktualisiert und fortgeschrieben, um den jeweils aktuell gültigen Sachstand abzubilden. Es ist nunmehr in der 5. Auflage erhältlich.
Das Gutachten, erstellt von Ulrike Jasper von der AEB SE, folgt dabei in der Systematik weitgehend der europäischen Exportkontrolle, der an entsprechender Stelle die US-(Re-)Exportkontrolle gegenübergestellt wird. Es werden dabei gesondert die güterbezogenen Exportkontrollen und die Finanzsanktionen dargestellt.
Das Gutachten liegt ab sofort in 5. Auflage vor und kann über die IHK-Exportakademie bezogen werden.
Herausgeber: | Industrie- und Handelskammer | |
Region Stuttgart | ||
Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart | ||
Konzeption: | Abteilung Außenwirtschaft und Dienstleistungen | |
Autorin: | Dr. Ulrike Jasper, AEB SE | |
Redaktion: | Meike Refardt | |
Stand: | März 2023 | |
Seitenanzahl: 42 Seiten | ||
Größe: 1.040 KB |