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Karin Linospiris |
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Die Vorschriften zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von grenzüberschreitenden Reihengeschäften innerhalb des Europäischen Gemeinschaftsgebiets wurden zum 1. Januar 2020 durch die sogenannten quick-fixes vereinheitlicht. Im Seminar werden die Grundlagen vermittelt, damit Sie zielsicher die Reihen- bzw. Streckengeschäfte innerhalb der EU lösen können. Hierbei spielt der Zeitpunkt, an dem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers vorliegen muss, eine besondere Rolle. Auch die neuen Anforderungen an die Belegnachweise werden systematisch erläutert. Dabei wird exemplarisch dargestellt, wie die Umsetzung in einzelnen EU-Mitgliedsländern erfolgt ist. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf Liefergeschäft mit dem Drittland erläutert.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden sowohl ein Grundverständnis für die zoll- und außenwirtschaftsrechtliche als auch umsatzsteuerrechtliche Betrachtung internationaler Reihengeschäfte zu vermitteln. Im Rahmen der EU-Geschäfte müssen darüber hinaus noch statistische Meldevorschriften beachtet werden. Praxisnahe Problematiken und Fragestellungen werden im Seminar aufgegriffen und anhand praktischer Beispiele mit verschiedenen Sachverhaltsvarianten veranschaulicht und erläutert.
- Grundlagen im Unionsrecht
- Umsetzung im deutschen Umsatzsteuergesetz
- Zeitpunkt für die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Zuordnung der bewegten Lieferung
- Optimierung der Lieferketten
- Dreiecksgeschäfte mit mehr als drei Beteiligten
- „Strafsteuer“ bei Fehlern im Dreiecksgeschäft
- Neue Anforderungen an die Belegnachweise bei EU-Lieferungen
- Ausfuhrgeschäfte
- Einfuhren
Fach- und Führungskräfte, Sachbearbeiter*innen im Vertrieb, Versand, Logistik, Supply Chain Management, die über fundierte Kenntnisse in der Außenhandelsabwicklung verfügen.