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Veredelungsverkehre kommen allen Unternehmen entgegen, die Waren über Grenzen bringen, um sie weiterverarbeiten zu lassen. Dabei wird zwischen aktiver und passiver Veredelung unterschieden. Auch mehrstufige Veredelungen, bei denen Sie von einem Besonderen Verfahren zum anderen übergehen sind möglich. Bei der aktiven Veredelung ist die Ausbesserung, Be- und Verarbeitung von Nichtunionswaren, die wieder ausgeführt werden sollen, zollfrei. Bei der passiven Veredelung (bei vorübergehender Ausfuhr von Unionswaren), ist die Wiedereinfuhr im Allgemeinen zollbegünstigt. Allerdings müssen dabei Fristen eingehalten werden.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Zollvorteile nutzen können und gleichzeitig alle außenwirtschaftsrechtlichen Bedingungen erfüllen.
- Grundlagen des AVV (Aktiver Veredelungsverkehr)
- Grundlagen des PVV (Passiver Veredelungsverkehr)
- Mehrstufige Veredelung
- Vereinfachungen und Abwägungen