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Wenn ein Unternehmen Waren aus einem Drittland erhält und diese in ein Zolllager einführt, muss es zunächst keine Einfuhrabgaben entrichten. Die Waren behalten ihren Status als „Nichtunionswaren“ und können im Zolllager so lange lagern, bis feststeht, was mit ihnen geschehen soll. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen keine Abgaben an.
Das Seminar gibt einen Überblick und zeigt auf, wann ein Zolllager vorteilhaft ist.
Zollverantwortliche, Produktmanager*innen