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Karin Linospiris |
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Das geltende Exportkontrollrecht stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Länderembargos und personenbezogene Sanktionen sind zu berücksichtigen, kritische Güter im Blick zu behalten und der Endverwendungszweck zu beachten. Oftmals können technisch hochwertige und innovative Produkte auch militärisch verwendet werden. Für diese sogenannten Dual-Use-Güter gelten beim Export Beschränkungen. Die Frage der Genehmigungspflicht ist dabei ein komplexer Vorgang. Technische Einzelheiten eines Produkts spielen bei der Entscheidung, ob eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden muss, eine entscheidende Rolle. Mit Hilfe von Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung und der deutschen Ausfuhrliste, lassen sich Güter auf ihre Dual-Use-Eigenschaft hin klassifizieren. Das Umschlüsselungsverzeichnis kann dabei ein wichtiges Hilfsmittel sein. Auch sind bestimmte Endverwendungen und Lieferungen in kritische Länder zu kontrollieren und sensibel zu handhaben.
Sie werden einen Überblick über die Systematik und Struktur des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts erhalten. Bestehende Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten und nicht gelisteten Gütern werden ebenso angesprochen, wie möglicherweise in Betracht kommende Verfahrenserleichterungen.
• EG-Dual-Use-Verordnung
• Die Ausfuhrliste
• Klassifizierung - Bestimmung der richtigen Güterlistennummer anhand des Anhang I der EG-VO und der Ausfuhrliste
• Anwendung des Umschlüsselungsverzeichnisses und weiterer Hillfsmittel für die Klassifizierung
Entwickler*innen, Techniker*innen, Fach- und Führungskräfte, Entscheidungsträger*innen und Sachbearbeitende, die für die Exportkontrolle und Produktklassifizierung zuständig sind.