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Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf die Genehmigungspflichten zu prüfen und die zutreffenden Codierungskennziffern (X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben. Wird z.B. die Y901-Codierung (d.h. die Ware ist nicht in Anhang I der EG-Dual-Use-VO erfasst) unzutreffend angegeben, ist dies eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie auch verantwortlich sind Die Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen? Die erforderlichen Prüfschritte werden anhand von praktischen Beispielen dargestellt.
Das Webinar stellt anhand von Beispielen die für eine funktionierende Exportkontrolle vorhandenen Prüf- und Informationstools der Behörden im Internet vor und zeigt auf, in welcher Reihenfolge sie zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren sind. Die Feststellung der zutreffenden Codierungskennziffer für die Ausfuhranmeldung ist ebenso Gegenstand des Webinars. Sie erhalten damit eine Checkliste zur Durchführung Ihrer firmeninternen Exportkontrolle.
Die zur Exportkontrolle notwendigen Internetseiten von:
• Zollverwaltung
• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
• Justizportal Bund/Länder Bundesbank
• Amerikanische Exportkontrollbehörde
• Durchführung der notwendigen Exportkontrollprüfung mit Hilfe des Internets anhand von Beispielen Dokumentation des Prüfergebnisses
Beschäftigte aus den Bereichen Zoll, Versand und Vertrieb, deren Aufgabe die Durchführung der Exportkontrolle / die Abgabe der Ausfuhranmeldung ist.