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Karin Linospiris |
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Je aufwändiger die Bearbeitung von Ursprungsnachweisen und die Präferenzkalkulation sind, desto unattraktiver ist der Wettbewerbsvorteil, der aus den Handelsabkommen resultiert. Wollen Sie also am Freihandel partizipieren, lohnt es sich zunächst, Aufwand und Vorteile abzuwägen und die Möglichkeiten von IT-Unterstützung zu prüfen. Um Präferenzabkommen zu nutzen, müssen Sie die Waren entweder selbst herstellen oder Nachweise über die präferentielle Ursprungseigenschaft der Vormaterialien erbringen. Innerhalb der EU sind dafür Lieferantenerklärungen vorgesehen, im Handel über die EU hinaus müssen Präferenznachweise, wie zum Beispiel Warenverkehrsbescheinigungen oder ggf. Ursprungserklärungen auf der Rechnung, erbracht werden. Zudem müssen Sie prüfen, ob Ihre Ware (Warennummer) vom jeweiligen Abkommen erfasst ist und welche Voraussetzungen bestehen, um sie als präferenzberechtigte Ware exportieren zu können. Das heißt, Sie müssen ggf. kalkulieren. Lernen Sie daher in diesem Seminar, welche Nachweise benötigt werden und wie Präferenzkalkulationen durchzuführen sind.
Das Seminar gibt Antworten auf die Fragen: Auf was muss ich achten, um den präferentiellen Ursprung einer Ware sicherzustellen? Welche Ursprungsnachweise benötige ich und wie erhalte ich sie? Kann ich Aufgaben wie das Erneuern von Langzeit-Lieferantenerklärungen automatisieren? Zudem erlernen Sie die Prüfschritte einer Präferenzkalkulation und und ermitteln anhand der Warennummern in den Abkommen die zutreffenden Listenregeln. Auch die weiterführende Themen Minimalbehandlung, allgemeine Toleranz, Baugruppenkalkulation und Kumulierung werden angesprochen.
• Einführung: Überblick Ursprungsarten
• Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs
• Nachweise des präferenziellen Ursprungs im Überblick
- Innerhalb der EU
- Mit der Türkei
- Mit allen anderen Ländern, die Abkommensländer der EU sind
• (Langzeit-)Lieferantenerklärungen (Richtigkeit, Rechtliche Konsequenzen, Tipps)
• Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungserklärungen auf der Rechnung
• Handelswaren und Erzeugnisse
• Listenregeln, Werteregeln und allgemeine Toleranz
• Spezialfälle: Baugruppenkalkulation und Kumulierung
Zollverantwortliche, Produktmanager*innen, Einkäufer*innen