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Karin Linospiris |
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Die Bewilligung für die Zentrale Zollabwicklung (ehemals „Einzige Bewilligung“) ist für international agierende Unternehmen von Bedeutung, die ihre Kunden nicht nur von ihrem deutschen Geschäftssitz aus beliefern, sondern auch von Betriebsstätten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Mit dieser Vereinfachung haben Wirtschaftsbeteiligte, die in mehr als einem EU-Staat ansässig sind, die Möglichkeit, ihre Ausfuhrabwicklung und inzwischen auch ihre Einfuhrabwicklung mitgliedstaatenübergreifend aus einem EU-Staat - mit nur einem zentralen Zollsystem zu steuern. Seminar-Beispiel wird die Teilnahme am ATLAS- Verfahren in Deutschland.
Sie wollen wissen, ob eine zentrale Zollabwicklung bei der Ausfuhr und/oder bei der Einfuhr für Sie vorteilhaft ist und brauchen einen Überblick? Und am besten noch einen Vorschlag, wie das umsetzbar ist? Kommen Sie zum Seminar und lernen Sie die zollrechtlichen Rahmenbedingungen, Bewilligungsvoraussetzungen und Erfahrungen aus der Praxis sowie die Potentiale kennen.
• Rechtsgrundlage Zentrale Zollabwicklung
• Voraussetzung für die Zentrale Zollabwicklung: AEO-C und Bewilligung zum Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung gem. Art. 166 UZK (früher Zugelassener Ausführer)
• Antrag für die Zentrale Zollabwicklung gem. Art. 179 UZK und Antragsverfahren
• Zentrale Zollabwicklung mit genehmigungs- und lizenzfreien Waren
• Extrastat
• Erste Erfahrungen und Rahmenbedingungen zur Zentralen Zollabwicklung Einfuhr (CCI)
• Best Practice
Zollverantwortliche, Produktmanager*innen