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Karin Linospiris |
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Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes, per Grundgesetz garantiertes, Gut. Die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle sind jedoch als grundgesetzliche Schranke der Wissenschaftsfreiheit ebenfalls einzuhalten. So können Beschränkungen der Exportkontrolle und der Embargos bspw. für internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, Exporte von wissenschaftlichen Geräten, die Entwicklung neuer Technologien, die Einstellung bzw. Zusammenarbeit mit ausländischen Gastwissenschaftlern gelten. (Fach-)Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen diese Berührungspunkte kennen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. (Fach-)Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind besonders betroffen, da ihre Forschung und internationale Zusammenarbeit häufig Technologien umfasst, die unter Exportkontrollen und/oder Embargos fallen können. Außerdem bereitet ihre dezentrale Struktur Schwierigkeiten ein wirksames Internal Compliance Programme (ICP) zu implementieren, an dem alle beteiligten Stellen mitwirken. Eine umso wichtigere Aufgabe kommt daher der Sensibilisierung aller Beteiligten zu.
Diese Schulung sensibilisiert Teilnehmende für die Bedeutung von Exportkontrollen und Embargos und zeigt praktische Maßnahmen auf, mit der Exportkontrolle und den Embargos im akademischen Kontext umzugehen. Durch den kleinen Rahmen besteht die Möglichkeit jederzeit Fragen zu stellen.
• Vorgaben der Exportkontrolle in der Wissenschaft
• Rechte und Pflichten
• Organisation der Exportkontrolle an Hochschulen
• Rechtliche Verantwortung und Herausforderungen
Wissenschaftler*innen und Mitarbeitende von Forschungseinrichtungen