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Das geltende Exportkontrollrecht stellt Forschungseinrichtungen vor vielfältige Herausforderungen. Länderembargos und personenbezogene Sanktionen sind zu berücksichtigen, kritische Güter im Blick zu behalten und der Endverwendungszweck zu beachten. Gerade Forschungseinrichtungen haben ein breites Spektrum an unterschiedlichen High Tech Produkten mit technischen Eigenschaften, die sich auch in den Beschreibungen der Dual-Use Güterliste finden können. Dual-Use Güter unterliegen der Exportkontrolle, sie sind bei der Ausfuhr immer genehmigungspflichtig. Ein weiteres Augenmerk gilt bestimmten Endverwendungen und dem Geschäftsverkehr mit kritischen Ländern.
Schwerpunkt wird der Umgang mit der Dual-Use Güterliste des Anhang I der EU-Dual-Use VO und der deutschen Ausfuhrliste sein. Anhand von konkreten Beispielen, die Sie gerne auch vor dem Seminar einreichen dürfen, schauen wir uns die wesentlichen Schritte der Güterklassifizierung an.
• Checkliste zum Umgang mit den Exportkontrollvorschriften der EU und Deutschlands
• Güterklassifizierung nach Anhang I der EUG-Dual-Use-Verordnung und
• Teil I der deutschen Ausfuhrliste
• Hilfsmittel beim Auffinden der richtigen Güterlistennummer
Entwickler*innen, Techniker*innen, Fach- und Führungskräfte, Entscheidungsträger*innen und Sachbearbeitende aus dem Hochschul- und Forschungskontext, die für die Exportkontrolle und Produktklassifizierung zuständig sind.