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Karin Linospiris |
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Das US-Exportkontrollrecht ist das einzige nationale Exportkontrollrecht, das für sich weltweite Geltung beansprucht. Die US-Behörden behalten sich die weltweite Zuständigkeit für die Kontrolle amerikanischer Güter im Handelsverkehr vor. Daher können auch nicht-amerikanische Forschungseinrichtungen mit den Regelungen der US-Exportkontrolle in Berührung kommen. Werden US-Produkte in verbautem oder unverbautem Zustand weitergehandelt, können die Regelungen der US-Re-Exportkontrolle relevant werden. Für Forschungseinrichtungen ist es im internationalen Austausch unerlässlich, die Regelungen des US-(Re)-Exportkontrollrechts nach den EAR zu kennen.
Sie erfahren im Rahmen dieses Seminars, welche Transaktionen von den Regelungen des US -(Re)-Exportkontrollrechts betroffen sind und welche organisatorischen Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden sollten.
• Welche Güter unterliegen als US-Produkte den Regelungen des US-(Re)-Exportkontrollrechts nach den EAR?
• Struktur und Aufbau der US-Re-Exportkontrollvorschriften der EAR
• Welche Sorgfaltsmaßnahmen sind zur Risikominimierung empfehlenswert?
• Welche Besonderheiten sind im Geschäftsverkehr mit US-Embargoländern zu beachten?
• Welche US-Sanktionslisten sind zu beachten?
Fach- und Führungskräfte aus dem Hochschul- und Forschungskontext oder mit Bezug zu Hochtechnologien, die in die betriebliche Exportkontrolle eingebunden sind und sich mit dem US-Re-Exportkontrollrecht vertraut machen möchten. Vorkenntnisse sind für dieses Seminar nicht notwendig.