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Karin Linospiris |
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Exportkontrolle reicht in jedes Geschäft hinein - so ist ein Sanktionslisten Screening auch im Inland bei jedem Geschäftskontakt durchzuführen. Bei Ausfuhren in kritische Länder müssen Embargos im Blick behalten werden. Ausfuhren von (möglicherweise) kritischen Gütern wie Dual-Use-Gütern oder mit einem kritischen Endverwendungszweck unterliegen Genehmigungspflichten.
Unser dreitägiger Intensivkurs thematisiert neben den rechtlichen Grundlagen der Exportkontrolle ausführlich die Organisation in der betrieblichen Praxis. Anhand vieler Fallbeispiele werden die Vorgaben illustriert und erarbeitet. Das amerikanische Exportkontrollrecht, das für sich weltweite Geltung beansprucht, wird ebenso behandelt wie Fragen zur Haftung und Möglichkeiten zur "Enthaftung" - damit Ihnen empfindliche Strafen gegen Einzelpersonen als auch das Unternehmen erspart bleiben.
1. Tag: Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle
2. Tag: Klassifizieren nach dem europäischen und US-amerikanischen Exportkontrollrecht
3. Tag: Exportkontrolle in der betrieblichen Praxis
Änderungen vorbehalten
Exportkontrolle ist Chefsache - daher richtet sich das Seminar sowohl an Geschäftsführende als auch an Exportkontrollbeauftragte und alle, die in Ihrem Alltag damit regelmäßig in Berührung kommen.