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Karin Linosporis |
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Baden-Württemberg zählt zu den forschungsstärksten Regionen Europas. Die Wissenschaft ist grundsätzlich frei – die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle setzen jedoch auch Wissenschaftler/innen Grenzen, nämlich dann, wenn es um den Transfer von sensitiven Waren oder von sensitivem Know-how ins Ausland bzw. an ausländische Personen geht. So können Beschränkungen der Exportkontrolle bspw. für internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, Exporte von wissenschaftlichen Geräten, die Entwicklung neuer Technologien, die Einstellung bzw. Zusammenarbeit mit ausländischen Gastwissenschaftlern gelten. (Fach-)Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen diese Berührungspunkte kennen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. In unserer Informationsveranstaltung lernen Sie mehr über die Ziele und Vorgaben der Exportkontrolle in Wissenschaft und Forschung und erfahren, wie die IHK-Organisation Sie dabei unterstützen kann, Lösungsansätze für den praktischen Umgang mit der Exportkontrolle zu finden. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online via Microsoft Teams statt. Einen Zugangslink erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung.
In unserer Informationsveranstaltung lernen Sie mehr über die Ziele und Vorgaben der Exportkontrolle in Wissenschaft und Forschung und erfahren, wie die IHK-Organisation Sie dabei unterstützen kann, Lösungsansätze für den praktischen Umgang mit der Exportkontrolle zu finden.
• Vorgaben der Exportkontrolle in der Wissenschaft
• Rechte und Pflichten
• Organisation der Exportkontrolle an Hochschulen
• Rechtliche Verantwortung und Herausforderungen
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Wissenschaftler/innen und Mitarbeitende von (Fach-)Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Ivonne Paulus-Lins, Volljuristin bei der IHK-Exportakademie GmbH