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Faye Schikofsky |
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Eine der zentralen Angaben beim Import ist der Zollwert der einzuführenden Waren. Wird der für die Importabfertigung zugrunde gelegte Wert nicht richtig ermittelt und angemeldet, werden Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer nicht in der richtigen Höhe festgesetzt und dies kann schnell als Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung durch die Zollverwaltung verstanden werden. Andererseits sollen auch nicht mehr Eingangsabgaben gezahlt werden als notwendig. In diesem Fall ist zwar unter Umständen die Möglichkeit gegeben, sich als Importeur die zu viel gezahlten Eingangsabgaben erstatten zu lassen, aber das sind teilweise langatmige Antrags- und Erstattungsverfahren.
Deswegen ist eine richtige Ermittlung des Zollwerts sehr wichtig. Die Zollwertbestimmung bis ins Detail ist weitaus komplexer als bei den meisten Importeuren vermutet. Eine korrekte und prüfungssichere Zollwertberechnung ist unabdingbar, um die Abgaben in der richtigen Höhe zu entrichten und Probleme bei Einfuhrhandelsprüfungen zu vermeiden.
Im Seminar werden Ansatzpunkte, Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Zollwertermittlung und eventuelle Abzugs- und Reduzierungsmöglichkeiten behandelt. Außerdem wird vermittelt wie im Rahmen einer Zollprüfung eventuelle Nachforderungen von nicht berücksichtigten Lizenzgebühren oder Entwicklungskosten vermieden werden können. Fallbeispiele, welche von den Teilnehmern zu Beginn und zum Ende des Seminars bearbeitet werden sollen, runden den Tag ab.
• Ermittlung des Zollwerts
• Reduzierung des Zollwerts
• Berücksichtigung von Rabatten und Skonti
• Zollwertrechtliche Behandlung von Werkzeug- und Entwicklungskosten
• Geltendmachung von Abzugsbeträgen (innergemeinschaftliche Beförderungskosten, Einkaufsprovisionen usw.)
Fach- und Führungskräfte im internationalen Vertrieb.