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Faye Schikofsky |
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Reparaturen fallen immer wieder an – werden sie in einem Drittland durchgeführt, lassen sich mit den richtigen Verfahren Abgaben sparen. Werden Reparaturen als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie außerhalb der EU ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei. Werden allerdings bereits ausgeführte Waren zur Reparatur in die EU zurückgeschickt, sollte eine aktive Veredelung angestrebt werden.
Im Seminar erlernen die Teilnehmenden wie sie Waren zur passiven Veredelung anmelden, wenn sie Reparaturen im Drittland durchführen lassen wollen.
• Zollrechtliche Grundlagen bei Aus- und Einfuhr
• PVV (Passive Veredelungs Verfahren)
• ZK-DVO zur Reparatur
• Besonderheiten von Garantiefälle bei Reparaturen im Drittland
• Einblicke in die Reparaturabwicklung im Inland mit AV (aktiver Veredelung)
Zollverantwortliche, Produktmanager*innen, Einkauf