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Förderprogramm Schleswig-Holstein „Weiterbildungsbonus Pro“
Mit dem „Landesprogramm Arbeit Aktion E2 - Weiterbildungsbonus Pro“ werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 90% für Erwerbstätige in Schleswig-Holstein gefördert. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Bitte beachten Sie:
Maßgeblich sind immer die aktuell bei Antragstellung geltenden Förderkriterien, die Sie auf der Website der Investbank Schleswig-Holstein finden.
Wer kann gefördert werden?
- Beschäftigte…
- Azubis…
- Freiberuflich Tätige…
- Weitere Berufstätige, wie bspw. „Kleingewerbebetreibende“…
… mit Wohnsitz oder Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein.
Was/Wieviel kann gefördert werden?
- Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
- Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Seminarkosten (mind. 10% tragen der/die Arbeitgeber/in oder der/die Erwerbstätige selbst)
- Bis zu einem Maximalbetrag von 1.500 Euro
- Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro und/oder unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig
Wie beantrage ich die Förderung?
- Antragssteller*in ist der/die Zuwendungssempfänger*in, also der/die Teilnehmende selbst (oder die Firma);
- Der Antrag muss begründet werden (Stichwort: Synchroner Online-Live-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer bei der IHK-Exportakademie GmbH mit Sitz in Stuttgart);
- Die Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein (s. Rechtsgrundlagen/Förderkriterien der IB.SH);
- Die Antragsstellung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen und mit der Weiterbildung darf erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Bestätigung der IB.SH vorliegt;
- Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Weiterbildung und nach Vorlage der in den Förderkriterien genannten Unterlagen;
- Die Rechnung des Weiterbildungsträgers (der IHK-Exportakademie) muss auf den/die Antragsteller*in ausgestellt werden, nicht auf den Arbeitgeber.
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in und wo finde ich die Antragsunterlagen?
- Ansprechpartner*in für Fragen zum Förderprogramm ist die Investbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (foerderprogramme@ib-sh.de)
- Weitere Informationen über den Förderantrag, die Rechtsgrundlagen sowie die Antragsunterlagen als Download finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-e2-weiterbildungsbonus-pro/
Woher stammen die Mittel hierfür und wie lange läuft die Förderung?
- EU-Mittel im Rahmen des „Landesprogramm Arbeit“
- Derzeit läuft die Förderung bis 30. Juni 2023