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Das Sanktionslistenscreening ist nicht so einfach wie es scheint. Diese Erfahrung machen viele Unternehmen, wenn sie sich mit verschiedenen Sanktionslisten aus unterschiedlichen Ländern auseinandersetzen müssen. Neben den Bereitstellungsverboten aus den Embargoregelungen der EU sind verschiedene US-Sanktionslisten auch für europäische Unternehmen relevant. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Länder, wie beispielsweise die Schweiz, die ebenfalls Sanktionslisten haben. Viele Unternehmen stellen sich angesichts der großen Anzahl an Listen die Frage, welche Listen muss ich überhaupt prüfen. Außerdem bestehen Unsicherheiten darüber wer, wann und wie oft geprüft werden sollte und wie mit sog. Treffern umzugehen ist. Im Praxispart wird die Trefferbearbeitung an Beispielfällen geübt, um Sicherheit beim Umgang mit Listentreffern zu gewinnen. Trefferbearbeitung bedeutet in einem ersten Schritt festzustellen, ob es sich bei dem kritischen Geschäftskontakt tatsächlich um eine Personenidentität, einen sog. "echten Treffer" handelt und anschließend beurteilen zu können, welche Rechtsfolgen dieser Treffer für das weitere Vorgehen mit sich bringt. Neben den unmittelbaren Bereitstellungsverboten, die mittels Software geprüft werden können, müssen in der EU auch die mittelbaren Bereitstellungsverbote beachtet werden. Eine vergleichbare Regelung normiert das amerikanische OFAC mit seiner 50%-Rule. Wir werden in diesem Praxispart sowohl auf die unmittelbaren als auch auf die mittelbaren Sanktionen eingehen.

Gerne können Sie Ihre Beispielsfälle im Vorfeld einreichen.

Seminarziel:  

Um die vielen Fragen zum Sanktionslistenscreening im Unternehmen rechtssicher umsetzen zu können, ist es unerlässlich die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Durch die Bearbeitung von Fallbeispielen erhalten Sie Sicherheit bei der Überprüfung von Listentreffern und beim Umgang mit mittelbaren Bereitstellungen und erfahren, welche Rechtsfolgen hinter den verschiedenen Sanktionslisten der EU, den US-Blacklists und den Listen weiterer Länder stehen.

Inhalt:

1. Teil: Sanktionslistenscreening im Überblick
• Rechtliche Grundlagen der Sanktionslistenprüfung
• Auswahl und Bedeutung der verschiedenen Sanktionslisten, insbesondere auch der US-Listen
• Mittelbaren Bereitstellungsverbote in der EU bzw. der 50% Rule des OFAC
• Umsetzung des Sanktionslistenscreenings im Unternehmen

2. Teil: Praxispart mit Beispielfällen
• Wie stelle ich fest, ob es sich um einen "echten Treffer" handelt.
• Welche Informationen habe ich zur Verfügung
• Bedeutung der verschiedenen Sanktionslisten, insbesondere auch der US-Listen
• Hilfsmittel zur Prüfung der mittelbaren Bereitstellungsverbote in der EU bzw. der 50% Rule des OFAC
• Checklisten als Hilfsmittel bei der Trefferbearbeitung

Zielgruppe:  

Verantwortliche für den Bereich des Sanktionslistenscreenings.

Termin:
18.03.2025
Zeit:
09:30 - 12:30 Uhr
Ort:

online
Kosten:
300,00 Euro zzgl. MwSt
Referent:
Dr. Ulrike Jasper ist promovierte Juristin und fachlich verantwortlich für Exportkontrollthemen und deren Umsetzung in den Compliance-Lösungen der AEB SE.
Anmeldeschluss: 
07.03.2025
Themengebiete:
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