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Der AEO: Antrag, Bewilligungsvoraussetzung und BewilligungsmonitoringJetzt Anmelden
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Die Bewilligung des AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) gewinnt nicht erst mit dem Unionszollkodex (UZK) eine zentrale Bedeutung. Die Bewilligung des AEO bedeutet neben Vereinfachungen und Erleichterungen in der Zollabwicklung auch ein Prüfsiegel im sicheren internationalen Warenverkehr. Mit der Bewilligung gehen aber auch permanente Kontrollen der Zollverwaltung und die damit verbundenen Meldepflichten einher.

Seminarziel:  

In diesem Seminar erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Bewilligung des AEO erfüllt und welche Maßnahmen für den Erhalt im Rahmen des Monitorings ergriffen werden müssen.

Inhalt:

• Rechtliche Grundlagen: Unionszollkodex, EU-Leitlinien, deutsche Dienstvorschriften
• Organisatorische Voraussetzungen und notwendige Adaptionen
• Notwendiges Prozessmanagement im Unternehmen
• Die AEO-Zertifizierung im Überblick (inkl. aktueller Entwicklungen/Neuerungen): 

  • Bewilligungsvoraussetzungen und Antragsverfahren
  • Vorteile und Erleichterungen durch den AEO
  • Rechtsfolgen der AEO-Bewilligungen
  • Maßnahmen zum Erhalt der Bewilligung
  • Monitoring (firmenseitiges Risikomanagement, Monitoringplan zur Vorbereitung auf die Maßnahmen des HZAs)
  • Aussetzung und Neubewertung, Widerruf und Rücknahme
Zielgruppe:  

Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die den AEO-Status neu beantragen wollen, den AEO schon beantragt haben oder schon bereits die Bewilligung des AEOs und mit der Beantragung, Bearbeitung oder dem Monitoring befasst sind.

Termin:
31.03.2025
Zeit:
09:30-12:30 Uhr
Ort:

online
Kosten:
300,00 Euro zzgl. MwSt
Referent:
Holger Schmidbaur ist ehemaliger Zollbeamter, Dipl. Finanzwirt (FH) und bringt Erfahrungen aus verschiedenen Industriezweigen mit. Aktuell als Head of Customs Europe.
Anmeldeschluss: 
21.03.2025
Themengebiete:
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AEO UZK Bewilligung Zoll Zollabwicklung Zollverwaltung


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